Corona

Kultusminister Piazolo hat in seiner Pressekonferenz am 9.September 2021 die Rahmenbedingungen des Unterrichtsbetriebes ab dem 14.September 2021 vorgestellt. Wir fassen hier kurz zusammen, was sich ändern wird.

 

  1. Negativer Testnachweis
  • Zur Teilnahme am Präsenzunterricht ist weiterhin ein negatives Testergebnis Voraussetzung.
  • In Grundschulen und Förderschulen mit Schwerpunkt geistige, körperliche und motorische Entwicklung, sowie Sehen wird ab der zweiten Unterrichtswoche 2x pro Woche ein PCR-Pool-Test („Lollitest“) durchgeführt.
  • In weiterführenden Schulen wird 3x pro Woche ein Selbsttest durchgeführt.
  • Vollständig geimpfte oder genesene Schüler müssen nicht an den Testungen teilnehmen.
  • Testnachweis kann auch optional durch einen Test außerhalb der Schule von medizinisch geschultem Personal durchgeführt werden (z.B. PCR Test oder PoC Antigen Schnelltest in Teststationen oder Apotheke)
  1. Maskenpflicht ab 14.September 2021 bis auf weiteres
  • In Grundschulen medizinische Gesichtsmaske (OP Maske) oder Stoffmasken.
  • In weiterführenden Schulen medizinische Gesichtsmaske (OP Maske).
  • Lehrkräfte medizinische Gesichtsmaske (OP Maske).
  1. Präsenzunterricht
  • Anordnung Quarantäne von Kontaktpersonen auf so wenig Fälle wie möglich beschränken (nur Personen, die unmittelbaren und ungeschützten engen Kontakt zum erkrankten Schüler hatten). Über den Einzelfall entscheidet das Gesundheitsamt.
  1. Notwendige Spielräume
  • Konnten wichtige Inhalte im alten Schuljahr nicht behandelt werden, so können diese im neuen Schuljahr nachgeholt werden.
  • Es können im Lehrplan Schwerpunkte gesetzt werden, um zusätzlich Zeit zur Vertiefung und Wiederholung zu gewinnen.
  • Prüfungsrelevante Inhalte werden explizit ausgewiesen.

 

LINK zur Pressekonferenz:https://www.km.bayern.de/allgemein/meldung/7408/schuljahresstart-mit-rueckkehr-zu-mehr-normalitaet.html

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Text: Kersten Raisch, 09.09.2021

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