Kultusminister Piazolo hat in seiner Pressekonferenz am 9.September 2021 die Rahmenbedingungen des Unterrichtsbetriebes ab dem 14.September 2021 vorgestellt. Wir fassen hier kurz zusammen, was sich ändern wird.
- Negativer Testnachweis
- Zur Teilnahme am Präsenzunterricht ist weiterhin ein negatives Testergebnis Voraussetzung.
- In Grundschulen und Förderschulen mit Schwerpunkt geistige, körperliche und motorische Entwicklung, sowie Sehen wird ab der zweiten Unterrichtswoche 2x pro Woche ein PCR-Pool-Test („Lollitest“) durchgeführt.
- In weiterführenden Schulen wird 3x pro Woche ein Selbsttest durchgeführt.
- Vollständig geimpfte oder genesene Schüler müssen nicht an den Testungen teilnehmen.
- Testnachweis kann auch optional durch einen Test außerhalb der Schule von medizinisch geschultem Personal durchgeführt werden (z.B. PCR Test oder PoC Antigen Schnelltest in Teststationen oder Apotheke)
- Maskenpflicht ab 14.September 2021 bis auf weiteres
- In Grundschulen medizinische Gesichtsmaske (OP Maske) oder Stoffmasken.
- In weiterführenden Schulen medizinische Gesichtsmaske (OP Maske).
- Lehrkräfte medizinische Gesichtsmaske (OP Maske).
- Präsenzunterricht
- Anordnung Quarantäne von Kontaktpersonen auf so wenig Fälle wie möglich beschränken (nur Personen, die unmittelbaren und ungeschützten engen Kontakt zum erkrankten Schüler hatten). Über den Einzelfall entscheidet das Gesundheitsamt.
- Notwendige Spielräume
- Konnten wichtige Inhalte im alten Schuljahr nicht behandelt werden, so können diese im neuen Schuljahr nachgeholt werden.
- Es können im Lehrplan Schwerpunkte gesetzt werden, um zusätzlich Zeit zur Vertiefung und Wiederholung zu gewinnen.
- Prüfungsrelevante Inhalte werden explizit ausgewiesen.
LINK zur Pressekonferenz:https://www.km.bayern.de/allgemein/meldung/7408/schuljahresstart-mit-rueckkehr-zu-mehr-normalitaet.html
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Text: Kersten Raisch, 09.09.2021
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