Am 4. März 2021 wurden neue Regeln für die Kindertagesbetreuung und Schulen im Rahmen der COVID Pandemie in Bayern festgelegt. Hier finden Sie die Informationen rund um die möglicherweise bald einsetzende Normalisierung.
Landkreise und kreisfreien Städte in Bayern haben die Möglichkeit bei einem Inzidenzwert von kleiner 50 in den Regelbetrieb zurückzukehren. Die Grundlage dafür ist der jeweils am Freitag ermittelte Inzidenz-Wert, der durch die zuständigen Kreisverwaltungsbehörden ermittelt wird. Das Ergebnis hat dann Einfluss auf die jeweilige Folgewoche. Mehr dazu in den folgdenden Anhängen der Original Newsletter 403 und 404 des Freistaat Bayern.