Gemeinsam

Positionspapier der Gemeinsamen KiTa-Elternbeiräte aus München, Nürnberg, Olching und Familien in der Krise zu einer landesweiten Elternvertretung für Belange der Kindertagesbetreuung

 

  1. Das Problem

Im Freistaat Bayern gibt es, im Gegensatz zu fast allen Bundesländern, KEINE demokratisch legitimierte und „echte“ Landeselternvertretung für Eltern mit Kindern in einer Kindertagesbetreuung (Krippe, Kindergarten, Hort, Tagesheim, Mittagsbetreuung in Grundschulen), unabhängig vom Träger oder der Organisationsform der Einrichtung.

Bayern hat auch keinen Sitz im „Verband der Landeselternbeiräte“, der Bundeselternvertretung für Kitas (BEVKi).1

 

Die Länder sind hauptsächlich zuständig für die Kita-Politik. Somit haben die Eltern keine Vertretung bei der Staatsregierung, um mit dieser rechtlich kodifiziert, demokratisch legitimiert und institutionell fest verankert in einen Dialog auf Augenhöhe zu treten. Typische Themen wären z.B. die pädagogische Qualität, Fragen des Gesundheitsschutzes oder die finanzielle Förderung. Auch die vielen Regeln der Corona-Krise sind nicht mit Eltern abgesprochen. Auch wäre eine Landeselternvertretung eine wichtige Quelle für neue Ideen und Impulse der Kita-Politik: Betroffene zu Beteiligten machen! Anders als die Staatsregierung behauptet, ist Bayern weder zu groß, noch sind die Elterninteressen zu komplex, um eine Landeselternvertretung einzurichten.2 So existieren auch in vergleichbar großen Ländern, wie Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg, Landeselternbeiräte und kommunale Gesamtelternbeiräte.3

 

  1. Unsere (wichtigsten) Forderungen

Reform des Bayerischen Kinderbetreuungsgesetzes (BayKiBiG) mit dem Ziel, eine demokratisch legitimierte und staatlich anerkannte Landeselternvertretung im Freistaat Bayern zu installieren

  • Aufgabe dieses Gremiums muss es sein, die Elterninteressen gegenüber der Staatsregierung sowie der Landespolitik zu repräsentieren, die Eltern sowie Elternbeiräte auf den kommunalen Ebenen zu vertreten und zu vernetzen und die Kommunikation zwischen den Eltern und den für die Kinderbetreuung zuständigen staatlichen Behörden zu gewährleisten. Ziel ist ein ständiger Sitz im Landesjugendhilfeausschuss (LJHA)4des Freistaats Bayern.
  • Die Landeselternvertretung muss als Akteur der Kinder- und Jugendhilfe anerkannt und in die   Liste der Sachverständigen des Landtagsausschusses für Arbeit und Soziales, Jugend und Familie eingetragen sein.
  • Die Landeselternvertretung muss gegenüber Staatsregierung und Landtag zu  ihrem  Bereich betreffenden Fragen ein Anhörungs-, Informations- und Beratungsrecht haben.
  • Typische Arbeit der Landeselternvertretung: Vernetzung, Beratung der Eltern, Kooperation mit der Staatsregierung, Trägerverbänden und den Medien, Teilnahme an Projekten, Mitgliedschaft in Lenkungskreisen, Fachausschüssen, Beiräten etc. mit Bezug zur Kinderbetreuung
  • Themen: Bildungs- und Betreuungsqualität, Ernährung, Gesundheit, Kitabeiträge, Betreuungsschlüssel, Impulsgeber für Reformen im Kitabereich, Inklusion, Integration usw.

 

 

1 https://www.bevki.de/mitglieder/

2 https://www.bayerische-staatszeitung.de/staatszeitung/politik/detailansicht-politik/artikel/eltern-von-kita- hort-und-krippenkindern-fordern-eigenen-landeselternbeirat.html#topPosition

3 https://www.lebnrw.de/ • https://landeselternrat.wordpress.com/ • https://www.kita-eltern-sh.de/

4 https://www.blja.bayern.de/ueber/landesjugendausschuss/index.php

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