Hallo an alle,

anbei die allgemeine Information zur Kinderganztagsbetreuung zum Thema Masernschutzgesetz zur Information:


Masernschutzgesetz tritt am 1. März 2020 in Kraft.


Auswirkungen auf die Kindertageseinrichtungen und die Kindertagespflege


Das Gesetz für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention (Masernschutzgesetz) wurde am 20. Dezember 2019 vom Bundesrat gebilligt. Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes am 1. März 2020 gelten neue Regelungen für alle Kindertageseinrichtungen und die nach § 43 Abs. 1 SBG VIII erlaubnispflichtige Kindertagespflege. Die wichtigsten Änderungen sind nachfolgend zusammengefasst:  

  Neuaufnahme Betreuung bzw. Tätigkeit ab 1. März 2020 „Bestand“, d.h. bereits betreute Kinder bzw. in Kita / Tages- pflege Tätige
   Neuaufnahme Betreuung bzw. Tätigkeit ab 1. März 2020
   „Bestand“, d.h. bereits betreute Kinder bzw. in Kita / Tages- pflege Tätige
   Kinder, die bei Aufnahme unter einem Jahr alt sind
Kein Nachweis erforderlich
(Erste Impfung aber ab einem Alter von 9 Monaten möglich)
Nachweis bis 31. Juli 2021 vorzulegen (da die Kinder dann älter als ein Jahr sind)
Kinder, die bei Aufnahme mindestens ein Jahr oder älter sind Impfnachweis oder Nachweis einer Immunität gegen Masern* Nachweis bis 31. Juli 2021 vorzulegen
In der Kita tätige Personen, die nach dem 31.12.1970 geboren sind Impfnachweis oder Nachweis einer Immunität gegen Masern*
  
Nachweis bis 31. Juli 2021 vorzulegen
In der Kita tätige Personen, die 1970 oder davor geboren sind
Kein Nachweis erforderlich
Kein Nachweis erforderlich


 



 

 

 * oder ärztlicher Nachweis einer medizinischen Kontraindikation


Telefon Vermittlung: E-Mail: Internet: Adresse:
089 1261-01 poststelle@stmas.bayern.de www.zukunftsministerium.bayern.de Winzererstraße 9, 80797 München
 
Vorsorglich weisen wir bereits jetzt darauf hin, dass Zuwiderhandlungen Ordnungswidrigkeiten darstellen und mit einem Bußgeld geahndet werden können.
Mit dem federführenden Staatsministerium für Gesundheit und Pflege stimmen wir derzeit die Umsetzung der Neuregelungen in den Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege ab und werden ausführliche Informationen, auch zu Schulungsangeboten, sowie Handreichungen für die Praxis zur Verfügung stellen.


Mit freundlichen Grüßen
Ihr Referat V 3 – Kindertagesbetreuung


Information entnommen aus 318. Newsletter
Allgemeine Informationen zur Kindertagesbetreuung - Bayerisches Staatsministerium für
Familie, Arbeit und Soziales
Winzererstraße 9
80797 München vom 21.1.2020

Theme by Danetsoft and Danang Probo Sayekti inspired by Maksimer